Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Hundeschule Katrin Greiner angebotenen Trainingsstunden (Kursstunden und Einzeltrainings) und Beratungen.
 

2. Teilnahme am Training der Hundeschule
2.1 Allgemeines
Es wird keine Erfolgsgarantie des Trainings gegeben, da der Erfolg des Trainings maßgeblich von der Umsetzung der Teilnehmer (Hundehalter) selbst abhängig ist.
2.2 Teilnahmebedingungen
Teilnehmer an Trainingsstunden verpflichten sich, vor der ersten Trainingsstunde bestehende Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten des Hundes mitzuteilen. Insbesondere sind vorgeschichtliche Beißvorfälle und ordnungsbehördliche Auflagen anzugeben. Das Verschweigen von Verhaltensauffälligkeiten oder ordnungsbehördlichen Auflagen kann zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers und des Hundes führen. Werden Auffälligkeiten vorab besprochen, ist die Teilnahme unter Erfüllung der jeweiligen Auflagen möglich. Auch über akut auftretende Erkrankungen des Tieres ist die Hundeschule vor Beginn der nächsten Trainingsstunde zu
informieren. Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass sein Hund frei von ansteckenden Erkrankungen sowie frei von Parasitenbefall ist. Teilnehmende Hunde müssen über einen gültigen Impfschutz (SHPLT), sowie eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Impfausweis und Versicherungsnachweis sind in der jeweils ersten Trainingsstunde vorzuzeigen. Es dürfen nur vorab angemeldete Hunde am Training teilnehmen.

Pro angemeldetem Hund dürfen in Kursstunden maximal zwei Personen am Training teilnehmen. Die Hunde sind grundsätzlich so zu halten, dass eine Gefährdung von Menschen und Tieren ausgeschlossen werden kann. Während der Trainingsstunden ist den Anweisungen des Trainers Folge zu leisten. Insbesondere sind Hunde nur auf Anweisung des Trainers von der Leine zu
lassen oder mit anderen Hunden zusammenzuführen. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des Teilnehmers und seines Hundes führen. Bei Ausschluss eines Teilnehmers durch die Hundeschule besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung.
Die Trainingsstunden finden grundsätzlich bei jedem Wetter statt. Sollten die Wetterbedingungen jedoch unzumutbar oder für das Trainingsziel nicht förderlich sein, kann die Trainingsstunde von der Hundeschule abgesagt werden. Dies kann auch kurzfristig erfolgen. Für von der Hundeschule abgesagte Trainingsstunden (bei Kursen mit begrenzter Anzahl an Stunden) werden Ersatztermine angeboten.


2.2.1 Nachholbare Fehlstunden, Sonderfehlstunden und Absagen von Kursstunden
Die Buchung der Kursstunden erfolgt für aufeinanderfolgende Wochen. 
Bei Buchung eines geschlossenen Kurses mit weniger als zehn Kursstunden steht dem Kursteilnehmer eine nachholbare Fehlstunde zu. Weitere Fehlstunden verfallen ersatzlos. Nachholbare Fehlstunden werden unmittelbar an das Kursende angehängt. 
Läufige Hündinnen können an Kursstunden nicht teilnehmen. Der Kursteilnehmer erhält für jede durch die Läufigkeit versäumte Kursstunde eine Sonderfehlstunde. 
Sonderfehl-stunden können in geschlossenen Kursen in einem kostenlosen dreißigminütigen
Einzeltraining bis zur nächsten regulären Kursstunde nachgeholt werden.
Eine Absage muss spätestens 24 Stunden vor Kursbeginn telefonisch, schriftlich oder persönlich erfolgen. Eine Kursstunde, die später abgesagt wird, kann keine nachholbare Fehlstunde oder Sonderfehlstunde sein.


2.2.2 Absagen von Einzeltrainings und individuellen Terminen
Bei Absage eines vereinbarten Einzeltrainings oder individuellen Termins durch den Teilnehmer bis spätestens 48 Stunden vor Terminbeginn kann der Termin nachgeholt werden. Die Absage kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Später abgesagte Termine werden in vollem Umfang berechnet.
2.3 Gültigkeit 

Für 10er Karten, Paketangebote und Geschenkgutscheine sind ab Unterzeichnung des Anmeldebogens bzw. Erwerb des Gutscheins, der 10er Karte 12 Monate lang gültig. Leistungen, die innerhalb des angegebenen Zeitraumes nicht eingelöst oder wahrgenommen werden, verfallen ersatzlos. Zur Gültigkeit von Kursstunden siehe 2.2.1.
 

2.4 Zahlungsbedingungen und Rücktritt
Die Gebühren für Kurse, Einzeltrainings und Paketangebote sind spätestens am ersten Trainingstermin zu entrichten.
Sie können in bar oder per Überweisung beglichen werden. Individuelle Termine und Einzel-
trainings gelten bei mündlicher oder schriftlicher Vereinbarung und Zusage beider Seiten als verbindlich. Im Einzeltraining werden Fahrtkosten für jeden Trainingstermin einzeln berechnet. Das Fernbleiben von Terminen gilt nicht als Rücktritt. Bei Rücktritt von vereinbarten Leistungen besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung. Bei Nichtbeachtung der Teilnahmebedingungen kann ein Ausschluss des Teilnehmers durch die Hundeschule erfolgen. In solchen Fällen besteht kein Anspruch auf Kostenrückerstattung (siehe 2.2).

3. Teilnahme an Seminaren und Vorträgen

3.1 Anmeldung

Anmeldungen müssen spätestens 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung schriftlich oder mündlich eingegangen sein und werden in der Reihenfolge ihres Einganges berücksichtigt. Die Anmeldung ist erst nach Zahlung der Teilnahmegebühr erfolgreich abgeschlossen und wird durch eine Anmeldebestätigung bestätigt.

3.2 Zahlungsbedingungen und Rücktritt

Durch die Anmeldung zu einer Veranstaltung verpflichtet sich der Teilnehmer zur Bezahlung der Teilnahmegebühr.

Sonderabsprachen, z.B. zu Ratenzahlung, sind nur in schriftlicher Form gültig. Die Teilnahmegebühr ist spätestens zu Beginn der Veranstaltung fällig. Die fristgerechte Überweisung der Teilnahmegebühr berechtigt im Normalfall, jedoch nicht automatisch, zur Teilnahme an der Veranstaltung. Sollte die maximale Teilnehmerzahl erreicht sein, entscheidet die Reihenfolge der Buchungseingänge auf dem Konto über die Vergabe der freien Plätze. Ein Rücktritt von einer Anmeldung mit Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist bis 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin möglich.

Bei einem späteren Rücktritt erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Bei Rücktritt von einer Anmeldung mit Rückerstattung der Teilnahmegebühr fällt eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25% an. Das Fernbleiben von Veranstaltungen gilt nicht als Rücktritt.

3.3 Absage und Änderung von Veranstaltungen

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bei zu geringer Teilnehmerzahl, personellem Ausfall oder wegen anderer zwingender Gründe abzusagen oder einen personellen Ersatz oder einen Ersatztermin anzubieten. Bei einer Absage wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Die Ausführung der Veranstaltung mit einem Ersatztermin bedarf der Zustimmung des Teilnehmers. Kann keine Einigung gefunden werden, wird die bereits gezahlte Teilnahmegebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Ein weitergehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Der Veranstalter behält es sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten, erheblichen und nicht vorhersehbaren Gründen auch kurzfristig Änderungen an Programmablauf oder Veranstaltungsort vorzunehmen. Derartige Änderungen berechtigen den Teilnehmer weder zum Rücktritt noch zur Minderung der Teilnahmegebühr oder zu Anspruch auf Erstattungen.

3.4 Mitbringen von Tieren

Das Mitbringen von Tieren zu Veranstaltungen ist nur nach vorheriger Anmeldung möglich. Der Teilnehmer verpflichtet sich, vor der Veranstaltung bestehende Krankheiten und Verhaltensauffälligkeiten des Hundes, sowie vorgeschichtliche Beißvorfälle oder ordnungsbehördliche Auflagen mitzuteilen. Das Verschweigen dieser Informationen kann zum sofortigen Ausschluss des Teilnehmers und des Hundes führen. Auch über akut auftretende

Erkrankungen des Tieres ist vor der Veranstaltung zu informieren. Darüber hinaus versichert der Teilnehmer, dass sein Hund frei von ansteckenden Erkrankungen sowie frei von Parasitenbefall ist. Teilnehmende Hunde müssen über einen gültigen Impfschutz (SHPLT), sowie eine gültige Haftpflichtversicherung verfügen. Impfausweis und Versicherungsnachweis sind vor der Veranstaltung vorzuzeigen.

Für die artgerechte Unterbringung seines Hundes während der Veranstaltungszeiten hat der Teilnehmer selbst zu sorgen. Eine Mitnahme von Tieren in die Seminarräume ist nicht an allen Veranstaltungsorten möglich. Alle Hunde sind während der gesamten Veranstaltung, wenn nichts anderes angesagt wurde, stets an kurzer Leine zu halten und kontrolliert zu führen. Kot und andere Verunreinigungen sind am Veranstaltungsort sowie auf den angrenzenden Straßen, Wegen und Grünflächen umgehend zu entfernen. Die Hunde sind während der Veranstaltung inkl. der Pausen

so zu führen und unterzubringen, dass das Wohlbefinden der anderen Teilnehmer, des Hundes selbst, anderer Artgenossen und unbeteiligter Dritter zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt wird. Zuwiderhandlungen können zum Ausschluss des Teilnehmers und seines Hundes führen. Die Teilnahmegebühr wird in diesem Fall nicht erstattet.

4. Haftung

Die Teilnahme an Veranstaltungen, Einzeltrainings, Kursen und Gruppen erfolgt auf eigene Gefahr. Tiere sind grundsätzlich so zu halten, dass eine Gefährdung von Menschen und Tieren ausgeschlossen werden kann. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die von Dritten und/oder deren Tieren herbeigeführt wurden. Für Schäden durch sein Tier haftet der Halter gemäß $833 BGB.

Auch für Schäden jeglicher Art, die durch den Teilnehmer oder seine Begleitpersonen verursacht werden, haftet der Teilnehmer. Der Teilnehmer verzichtet auf jegliche Haftungsansprüche gegenüber dem Veranstalter, es sei denn der Schaden beruht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen.

Diese Haftung ist auf die zweifache Teilnahmegebühr beschränkt, soweit es sich nicht um Körperschäden handelt. Zudem wird keine Haftung übernommen für mögliche Schäden, die durch unsachgemäße Anwendung der Trainingsanweisungen oder durch vom Teilnehmer selbst getroffene Handlungen und Entscheidungen entstehen.

5. Schlussbestimmungen

Nebenabsprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder sollten die allgemeinen Geschäftsbedingungen eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, die dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt, das Gleiche gilt im Falle einer Lücke.

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